Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für die Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Vor der ersten Inbetriebnahme müssen Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden, sonst wird der Anschluss vom Gasversorgungsunternehmen nicht freigegeben.
Die Gebrauchsfähigkeit der Gasleitung ist anschließend alle 12 Jahre nachzuweisen. Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gas-Hausschau, sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen. Damit Sie den Jahres-Check nicht selbst durchführen müssen, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Wartungsarbeiten diesen Service zusätzlich an. Selbstverständlich führen wir die Gas-Hausschau auch dann durch, wenn in Ihrem Gebäude keine weiteren auszuführen sind.
Wir kontrollieren für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit. Bei nachträglich verkleideten frei verlegten Innenleitungen prüfen wir die notwendigen Lüftungseinrichtungen. Nicht zulässige Belastungen durch gewichtige Gebrauchsgegenstände und nicht korrekte Befestigungen der Gasleitungen werden durch uns erkannt und Ihnen mitgeteilt
Bei Gasleitungen sind wir Ihr Ansprechpartner. Sprechen Sie uns an und wir unterbreiten ihnen gerne ein Angebot.